Maßnahmenplan
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Stand: 26.04.2003
Nach der Trinkwasserverordnung 2001(TrinkwVo2001)ist vom
Wasserversorgungsunternehmen ein Maßnahmenplan für Notfälle zu erstellen. Hierin
ist enthalten, wie in den Fällen, in denen die Wasserversorgung wegen einer
Gesundheitsgefährdung zu unterbrechen ist, verfahren werden soll, wer
informiert werden muss und wie die Umstellung auf eine andere Versorgung
erfolgen soll.