Maßnahmenplan

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Stand: 26.04.2003

 

Nach der Trinkwasserverordnung 2001(TrinkwVo2001)ist vom Wasserversorgungsunternehmen ein Maßnahmenplan für Notfälle zu erstellen. Hierin ist enthalten, wie in den Fällen, in denen die Wasserversorgung wegen einer Gesundheitsgefährdung zu unterbrechen ist, verfahren werden soll, wer informiert werden muss und wie die Umstellung auf eine andere Versorgung erfolgen soll.